FAQ
Alles, was Sie wissen müssen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsvertrag
Die von uns an Sie vermittelten Betreuungskräfte (BK) werden legal beschäftigt und erhalten den gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
Durch den Zusammenschluss der europäischen Union – und den damit verbundenen Abkommen zwischen den EU-Staaten – hat sich die Arbeitssituation für viele Menschen in Europa deutlich erleichtert. Dadurch können beispielsweise polnische BK in Deutschland Ihre Angehörigen betreuen.
Die Arbeitssituation in Europa wird durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt, der zwischen Ihnen und der osteuropäischen Agentur abgeschlossen wird. Wir unterstützen Sie von Anfang an, prüfen die Vertragsinhalte und besprechen alle Punkte gemeinsam. Als neutraler Vermittler helfen wir Ihnen, den passenden Partner zu finden, ohne dass Sie eine Provision zahlen müssen.
Wir bieten nur legale Arbeitsverhältnisse gemäß EU-Dienstleistungsverträgen an. Diese garantieren den Mindestlohn, eine A1-Bescheinigung und die Sozialversicherung. Manche Betreuungskräfte (BK) sind in Deutschland bei der AOK oder IHK krankenversichert. Die Betreuungsagentur sorgt dafür, dass im Heimatland der BK Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden und sie versichert sind. Das A1-Formular bestätigt dies. Zudem sind die BK unfall- und haftpflichtversichert.
Der BK muss ein separates Zimmer mit einem bequemen Bett und Internetzugang zur Verfügung gestellt werden. Das hat für die pflegebedürftige Person den Vorteil, dass im Notfall jemand zu Hause ist und sich gleich um sie kümmern oder einen Arzt rufen kann. Sollte kein Zimmer vorhanden sein, kann auch eine Unterkunft in der Nachbarschaft eine Lösung sein.
Auswahlverfahren und Anreise der Betreuungskräfte
Wir vermitteln BK mithilfe unserer Partneragenturen aus Polen, Kroatien, Litauen und Ukraine.
Anhand eines Fragebogens, in dem Sie Ihren derzeitigen Zustand genauer erläutern, finden wir für Sie unter Beachtung Ihrer Wünsche die passende Betreuungskraft. Je nach Verfügbarkeit der BK erhalten Sie verschiedene Personalvorschläge und können telefonischen oder per Video Kontakt zur BK aufnehmen.
Wir können Ihnen sofort eine BK vermitteln, wenn Sie einen dringenden Notfall haben. Ansonsten dauert es in der Regel zwischen 5-10 Tage.
Bitte benachrichtigen Sie uns immer zuerst. Außerhalb der Bürozeiten können Sie auf der Notfallnummer anrufen. Wir werden dann umgehend die nächsten Schritte veranlassen. In der Regel bekommen Sie so schnell wie möglich eine Ersatzpflegekraft.
Die BK ist in Polen oder Deutschland krankenversichert und kann somit in Deutschland in ärztliche Behandlung gehen.
Der Begriff 24-Stunden-BK ist irreführend, da niemand 7 Tage die Woche rund um die Uhr arbeiten kann. Die Arbeitszeiten sind vertraglich geregelt und betragen in der Regel 5-6 Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche, wie im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt. Im Notfall sind die BK verfügbar, da sie im Haushalt leben. Nachteinsätze sind möglich, müssen aber durch ausreichend Schlaf tagsüber ausgeglichen werden.
Pausen und freie Tage der BK werden individuell geregelt. Üblich sind täglich 3 Stunden Pause und ein halber Tag pro Woche. Angehörige müssen einspringen, wenn Pausen nicht möglich sind, etwa durch Tagespflege oder Verhinderungspflege. Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Pflegedienst.
Ablauf und Unterstützung
- Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
- Kompromissbereitschaft
- Die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, muss vorhanden sein
- Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung
- Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung am Anfang
Es sind grundpflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die individuell festgelegt werden und im Vertrag als Anlage angehängt werden.
Sprechen Sie das Edelweiss-Team an. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen für alle Beteiligten nach einer guten Lösung. Der Wechsel wird meist umgehend organisiert und erfolgt innerhalb von paar Tagen.
Im Regelfall werden der zu betreuenden Person feste Betreuer/innen zugeteilt, die sich im Intervall von 2-3 Monaten abwechseln. Wechsel planen wir frühzeitig und in enger Abstimmung mit Ihnen.
Wir nehmen Kontakt mit der neuen BK auf und begleiten diesen Prozess bis zur Anreise und entlasten somit alle Beteiligten.
Wir. Das Team der Edelweiss- Betreuung legt einen Ansprechpartner für Sie fest. Dieser steht Ihnen jederzeit zu den Bürozeiten telefonisch oder per E- Mail zur Verfügung. Für Notfälle haben wir eine 24H-Notfallnummer eingerichtet, welche Sie nach dem Vertragsabschluss erhalten. Je nach Wohnort finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Natürlich ist es problemlos möglich, die Leistungen nur für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Wir können das vertraglich entsprechend umsetzen. Dies ist ggf. auch in Kombination mit einer Verhinderungspflege möglich. Sprechen Sie uns hierzu am besten einfach an, wir werden Ihre Möglichkeiten dann individuell gemeinsam mit Ihnen prüfen.
- Kompetenz & Zuverlässigkeit
- Transparenz, Fairness und Geradlinigkeit
- Hohe Versorgungssicherheit aufgrund eines großen nationalen und internationalen Netzwerks von kompetenten Dienstleistern und Endsendeagenturen mit geprüften und qualifizierten BK
- Keine Begrenzung der Personalvermittlungen
- Wenn die „Chemie“ nicht stimmt, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines kostenlosen Wechsels der BK
- Tagesgenaue Abrechnung, die nur für die Tage, an denen eine durch uns vermittelte BK vor Ort ist, erfolgt. Sie haben die volle Kostenkontrolle!
- Pausieren des Vertrags ist jederzeit möglich.
- Kündigen ist jederzeit innerhalb von 14 Tagen möglich.
- Telefonischer Notdienst 24/7 (auch an Feiertagen)
- Steuerlich absetzbare Leistungen
Kosten und Zahlungsmodalitäten
Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen zwischen 2.400 und 3.000 Euro. Der Eigenanteil umfasst den Gesamtbetrag abzüglich Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Steuervorteilen, wobei der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Arbeitnehmer gilt.
Qualifizierte Pflegekräfte mit guten Deutschkenntnissen sind teurer. Zusätzlich müssen freie Kost und Logis, doppelte Tagessätze an Feiertagen, An- und Abreisekosten sowie eine Servicegebühr bezahlt werden. Pflegeleistungen können die Kosten reduzieren; dazu beraten Krankenkassen oder Pflegeversicherungen.
Familien zahlen einen monatlichen Beitrag an die Vermittlungsagentur, die den Lohn der Betreuungskraft abdeckt. Unsere Serviceleistungen sind im Vertrag mit osteuropäischen Agenturen enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Rechnungsstellung der Endsendeagenturen erfolgt nachträglich zum Ende des laufenden Monats. Sie sind per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Diese monatlich fälligen Kosten decken die Arbeit der Mitarbeiter*innen sowie Fahrkosten, alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben ab.
Die Art und der Umfang der auszuführenden Tätigkeiten, das Krankheitsbild, der Umfang der Nachteinsätze, die Pflegestufe, ob weitere Personen im Haushalt betreut werden müssen, die BK einen Führerschein haben sollte und das Niveau der Sprachkenntnisse.